Unfall – was tun? Die 7 Schritte nach dem Autounfall

Sichern, helfen, dokumentieren – und dann Ihre Ansprüche durchsetzen. Diese Seite führt Sie durch die ersten zehn Minuten, zeigt jede nötige Aufnahme und erklärt, welches Geld Ihnen bei unverschuldetem Unfall zusteht.

Erste 10 Minuten
Was wirklich zählt – in der richtigen Reihenfolge.
12 Pflicht-Fotos
Ohne diese Aufnahmen kürzt die Versicherung.
Bis zu 9 Ansprüche
Neben der Reparatur bleibt oft Geld liegen.

1. Die ersten 10 Minuten nach dem Unfall

Die Reihenfolge ist entscheidend: Erst Menschen schützen, dann Beweise sichern, zuletzt Daten austauschen. Wer diese Abfolge einhält, macht am Unfallort praktisch nichts falsch.

  1. 0–1 Min.
    1. Unfallstelle sichern

    Warnblinker einschalten, Warnweste noch im Fahrzeug anziehen, aussteigen und hinter die Leitplanke gehen. Warndreieck: innerorts ca. 50 m, Landstraße 100 m, Autobahn 200 m vor der Unfallstelle.

  2. 1–2 Min.
    2. Erste Hilfe leisten

    Ansprechbarkeit prüfen, Verletzte betreuen, bei Bewusstlosigkeit stabile Seitenlage. Notruf 112 – unterlassene Hilfeleistung ist strafbar. Bei Rauch oder Kraftstoffgeruch sofort Abstand halten.

  3. 2–3 Min.
    3. Polizei entscheiden

    Pflicht bei Personenschaden, Fahrerflucht, Alkohol-/Drogenverdacht, Streit über den Hergang, Wildunfall, Miet-, Firmen- oder ausländischen Fahrzeugen. In allen anderen Fällen: empfohlen, weil das Protokoll Beweiswert hat.

  4. 3–6 Min.
    4. Beweise sichern – vor dem Räumen

    Erst fotografieren, dann Fahrzeuge bewegen. Übersicht aus vier Richtungen, Endstellung, Abstand zu Fahrbahnmarkierungen, Bremsspuren, Splitterfeld, Beschilderung und Ampelstellung.

  5. 6–8 Min.
    5. Daten und Zeugen erfassen

    Name, Anschrift, Kennzeichen, Fahrzeugtyp, Versicherung und Versicherungsschein-Nummer. Zeugen sind Gold wert: Name und Telefonnummer sofort notieren, später sind sie nicht mehr auffindbar.

  6. 8–9 Min.
    6. Nichts unterschreiben

    Kein Schuldanerkenntnis, keine Zusage zur Reparaturwerkstatt der Gegenseite, keine mündliche Schuldübernahme. Nur objektive Angaben – idealerweise im Europäischen Unfallbericht.

  7. ab 10 Min.
    7. Gutachter und Anwalt einschalten

    Bei Haftpflichtschaden zahlt die Gegenseite beides. Melden Sie den Unfall Ihrer Versicherung unverzüglich, aber geben Sie keine Schuldbewertung ab.

  8. Danach
    Fahrzeug nicht sofort reparieren

    Lassen Sie den Zustand erst begutachten. Eine begonnene Reparatur vernichtet Beweise und kann Ansprüche auf Wertminderung oder Nutzungsausfall gefährden.

Notrufnummern

112 Rettungsdienst und Feuerwehr (europaweit) · 110 Polizei. Nennen Sie Ort, Anzahl der Verletzten, Art der Verletzungen und warten Sie auf Rückfragen.

2. Schaden-Check: Ihr Fall, Ihre Handlungsfolge

Der Check fragt nur das ab, was für Ihren Unfalltyp relevant ist – und liefert am Ende eine einzige, priorisierte Handlungsfolge statt allgemeiner Tipps.

Frage 1 von 5

Was ist passiert?

3. Fotos und Daten: die vollständige Beweisliste

Versicherer kürzen am häufigsten dort, wo die Dokumentation lückenhaft ist. Diese Aufnahmen decken jeden typischen Streitpunkt ab – machen Sie sie in dieser Reihenfolge.

1
Übersicht aus 4 Richtungen

Aus je 10–15 m Entfernung, damit Fahrbahn, Kreuzung und Umfeld erkennbar sind.

2
Endstellung der Fahrzeuge

Vor dem Räumen! Zeigt Anstoßwinkel und Fahrlinien.

3
Abstand zu Markierungen

Rad zu Mittellinie oder Bordstein – belegt die Fahrspur.

4
Alle Schäden am eigenen Auto

Jede Stelle einzeln, dazu eine Gesamtansicht der Seite.

5
Schäden am Gegnerfahrzeug

Beweist Anstoßhöhe und Kontaktzone – wichtig bei Plausibilitätsstreit.

6
Beide Kennzeichen

Scharf und lesbar, inkl. Länderkennung bei ausländischen Fahrzeugen.

7
Bremsspuren & Splitterfeld

Der stärkste Beleg für Geschwindigkeit und Kollisionsort.

8
Beschilderung & Ampel

Vorfahrt, Tempolimit, Ampelphase, verdeckte Schilder, Bewuchs.

9
Sicht- und Wetterverhältnisse

Nässe, Blendung, Dunkelheit, Baustelle, Laub oder Rollsplitt.

10
Tacho & Kilometerstand

Belegt Laufleistung für Wertminderung und Nutzungsausfall.

11
Fahrzeugschein & Führerschein

Vom Gegner abfotografieren – Daten lassen sich später ergänzen.

12
Polizei-Tagebuchnummer

Ohne diese Nummer bekommen Sie später keine Akteneinsicht.

Diese Daten brauchen Sie vom Unfallgegner

AngabeWarum sie wichtig ist
Name und AnschriftZustellfähige Adresse für Anwalt und Gericht.
Kennzeichen und FahrzeugtypZuordnung des Halters und der Versicherung.
Versicherung + Versicherungsschein-Nr.Ohne sie verzögert sich die Regulierung um Wochen.
FührerscheindatenBelegt die Fahrberechtigung – relevant bei Regress.
Halter, falls abweichend vom FahrerHalterhaftung ist eigenständige Anspruchsgrundlage.
Zeugen: Name und TelefonDer einzige Beweis, den Sie später nicht mehr beschaffen können.
Polizei-TagebuchnummerZugang zur Ermittlungsakte für Ihren Anwalt.
Unfallzeit und exakter OrtGrundlage für Wetter-, Ampel- und Verkehrsdaten.
Geführte Beweissicherung – kostenlos

Unser Online-Assistent fragt jede Aufnahme einzeln ab, versieht die Fotos mit Zeitstempel und GPS und speichert alles beweissicher.

Jetzt dokumentieren

4. Die 8 teuersten Fehler nach einem Unfall

Jeder dieser Fehler kostet in der Praxis regelmäßig vierstellige Beträge – und passiert in den ersten Stunden.

Schuld am Unfallort einräumen

Ein Satz wie „Tut mir leid, ich habe Sie übersehen“ wird protokolliert und später gegen Sie verwendet. Schildern Sie nur den Ablauf.

Den Prüfdienst der Gegenseite akzeptieren

Bei Haftpflichtschaden haben Sie freie Gutachterwahl. Der Prüfdienst arbeitet im Auftrag der Versicherung – nicht für Sie.

Zu früh reparieren

Ohne vorherige Begutachtung sind Zustand, Wertminderung und Reparaturweg nicht mehr beweisbar.

Unfallstelle räumen ohne Fotos

Die Endstellung ist der wichtigste Beweis für den Hergang – sie ist nach dem Wegfahren unwiederbringlich.

Keine Zeugen notieren

Zeugen verschwinden binnen Minuten. Ohne Kontaktdaten sind sie später faktisch nicht mehr erreichbar.

Auf Wertminderung verzichten

Bei jüngeren Fahrzeugen mit erheblichem Schaden ist die merkantile Wertminderung oft ein vierstelliger Betrag.

Nutzungsausfall nicht geltend machen

Auch ohne Mietwagen steht Ihnen für jeden Ausfalltag eine Entschädigung nach Fahrzeuggruppe zu.

Abfindungsangebot ungeprüft annehmen

Schnelle Pauschalangebote der Versicherung liegen fast immer unter dem tatsächlichen Anspruch – und sind endgültig.

5. Ihre Rechte bei unverschuldetem Unfall

Bei einem Haftpflichtschaden schulden Ihnen Gegner und dessen Versicherung vollständigen Schadenersatz. Diese Positionen werden am häufigsten übersehen.

AnspruchWas dahinterstecktWer zahlt
Reparaturkosten oder WiederbeschaffungsaufwandReparatur zu Werkstattpreisen oder – bei Totalschaden – Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert.Gegnerische Haftpflicht
Freie GutachterwahlSie bestimmen den Sachverständigen. Ab ca. 750 € Schaden ist ein Gutachten der Regelfall.Gegnerische Haftpflicht
Merkantile WertminderungWertverlust, weil das Fahrzeug künftig als Unfallwagen gilt – vor allem bei jungen Fahrzeugen.Gegnerische Haftpflicht
Nutzungsausfall oder MietwagenTagessatz nach Fahrzeuggruppe für die Ausfalldauer – oder ein gleichwertiger Mietwagen.Gegnerische Haftpflicht
Abschlepp-, Stand- und BergungskostenAlle Kosten der Sicherung und Verbringung des Fahrzeugs.Gegnerische Haftpflicht
An- und Abmeldung, ZulassungBei Totalschaden für das Ersatzfahrzeug.Gegnerische Haftpflicht
AnwaltskostenGehören bei unverschuldetem Unfall zum erstattungsfähigen Schaden.Gegnerische Haftpflicht
AuslagenpauschalePauschale für Telefonate, Fahrten und Porto – meist 25–30 €.Gegnerische Haftpflicht
Schmerzensgeld und VerdienstausfallBei Verletzungen zusätzlich zum Sachschaden; auch Haushaltsführungsschaden ist möglich.Gegnerische Haftpflicht
130-%-Regel

Sie dürfen reparieren lassen, auch wenn die Kosten bis zu 130 % des Wiederbeschaffungswerts betragen – Voraussetzung: fachgerechte Reparatur und sechs Monate Weiternutzung.

Fiktive Abrechnung

Sie können sich die Netto-Reparaturkosten auf Gutachtenbasis auszahlen lassen, ohne zu reparieren. Die Mehrwertsteuer gibt es nur bei tatsächlicher Reparatur.

Quotenvorrecht

Bei Teilschuld sichert das Quotenvorrecht, dass Ihre Kaskoleistung vorrangig auf die nicht ersetzten Positionen angerechnet wird.

Hinweis: Diese Seite gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei strittiger Haftung oder Personenschaden sollten Sie einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten – bei unverschuldetem Unfall trägt die Gegenseite dessen Kosten.

6. Sonderfälle: Was in diesen Situationen gilt

Nicht jeder Unfall ist ein klassischer Auffahrunfall. In diesen Konstellationen gelten abweichende Regeln.

Wildunfall

Polizei oder Jagdpächter rufen, Wildunfallbescheinigung ausstellen lassen, Tier nicht mitnehmen. Reguliert wird über die Teilkasko (Haarwild); bei Ausweichmanöver ohne Kollision oft nur Vollkasko.

Parkrempler ohne Zeugen

Ein Zettel genügt nicht. Angemessene Wartezeit (30–60 Min.) einhalten, danach Polizei informieren – sonst droht Unfallflucht nach § 142 StGB.

Fahrerflucht des Gegners

Sofort 110, Kennzeichen und Fluchtrichtung notieren, Zeugen sichern. Bleibt der Verursacher unbekannt: Kasko, bei Personenschaden zusätzlich Verkehrsopferhilfe.

Unfall im Ausland

Europäischen Unfallbericht ausfüllen, Grüne Karte bereithalten, immer Polizei rufen. Reguliert wird über den deutschen Schadenregulierungsbeauftragten des ausländischen Versicherers.

Miet- oder Firmenwagen

Immer Polizei rufen und den Vermieter bzw. Arbeitgeber sofort informieren. Ohne Polizeiprotokoll verweigern viele Vermieter die Haftungsreduzierung.

Kaskoschaden / Eigenverschulden

Prüfen, ob sich die Meldung lohnt: Rückstufung und Selbstbeteiligung gegen Schadenhöhe rechnen. Ein Kurzgutachten schafft die Entscheidungsgrundlage.

Fahrrad, E-Scooter, Fußgänger

Auch ohne sichtbare Verletzung Polizei und Arzt einbinden – HWS- und Prellungsbeschwerden treten oft erst Stunden später auf.

Verdeckte Schäden

Assistenzsysteme, Sensorik und Strukturbauteile werden bei Sichtprüfung übersehen. Ein Gutachten mit Kalibrierungsbedarf verhindert spätere Nachforderungen.

Bagatellschaden unter ca. 750 €

Hier genügt regelmäßig ein Kostenvoranschlag. Ist die Schadenhöhe unklar, ist ein Gutachten trotzdem erstattungsfähig.

Fristen im Überblick

WasFrist
Meldung bei der eigenen Versicherungunverzüglich, spätestens 1 Woche
Wartezeit bei Parkrempler ohne Zeugenje nach Ort und Zeit 30–60 Minuten
Strafantrag bei Sachbeschädigung3 Monate
Weiternutzung nach 130-%-Reparaturmindestens 6 Monate
Verjährung der Ansprüche gegen den Gegner3 Jahre zum Jahresende
Verjährung im Auslandabweichend, teils nur 1 Jahr

7. Häufige Fragen nach einem Unfall

Warnblinker an, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen (innerorts ca. 50 m, Landstraße 100 m, Autobahn 200 m), Verletzten helfen und im Zweifel 112 rufen. Erst danach Fahrzeuge fotografieren und – wenn möglich – die Unfallstelle räumen.

Unfall gehabt? Wir übernehmen ab hier.

Dokumentieren Sie Ihren Schaden kostenlos online – oder beauftragen Sie direkt einen unabhängigen Sachverständigen. Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Kosten.