Sichern, helfen, dokumentieren – und dann Ihre Ansprüche durchsetzen. Diese Seite führt Sie durch die ersten zehn Minuten, zeigt jede nötige Aufnahme und erklärt, welches Geld Ihnen bei unverschuldetem Unfall zusteht.
Die Reihenfolge ist entscheidend: Erst Menschen schützen, dann Beweise sichern, zuletzt Daten austauschen. Wer diese Abfolge einhält, macht am Unfallort praktisch nichts falsch.
Warnblinker einschalten, Warnweste noch im Fahrzeug anziehen, aussteigen und hinter die Leitplanke gehen. Warndreieck: innerorts ca. 50 m, Landstraße 100 m, Autobahn 200 m vor der Unfallstelle.
Ansprechbarkeit prüfen, Verletzte betreuen, bei Bewusstlosigkeit stabile Seitenlage. Notruf 112 – unterlassene Hilfeleistung ist strafbar. Bei Rauch oder Kraftstoffgeruch sofort Abstand halten.
Pflicht bei Personenschaden, Fahrerflucht, Alkohol-/Drogenverdacht, Streit über den Hergang, Wildunfall, Miet-, Firmen- oder ausländischen Fahrzeugen. In allen anderen Fällen: empfohlen, weil das Protokoll Beweiswert hat.
Erst fotografieren, dann Fahrzeuge bewegen. Übersicht aus vier Richtungen, Endstellung, Abstand zu Fahrbahnmarkierungen, Bremsspuren, Splitterfeld, Beschilderung und Ampelstellung.
Name, Anschrift, Kennzeichen, Fahrzeugtyp, Versicherung und Versicherungsschein-Nummer. Zeugen sind Gold wert: Name und Telefonnummer sofort notieren, später sind sie nicht mehr auffindbar.
Kein Schuldanerkenntnis, keine Zusage zur Reparaturwerkstatt der Gegenseite, keine mündliche Schuldübernahme. Nur objektive Angaben – idealerweise im Europäischen Unfallbericht.
Bei Haftpflichtschaden zahlt die Gegenseite beides. Melden Sie den Unfall Ihrer Versicherung unverzüglich, aber geben Sie keine Schuldbewertung ab.
Lassen Sie den Zustand erst begutachten. Eine begonnene Reparatur vernichtet Beweise und kann Ansprüche auf Wertminderung oder Nutzungsausfall gefährden.
112 Rettungsdienst und Feuerwehr (europaweit) · 110 Polizei. Nennen Sie Ort, Anzahl der Verletzten, Art der Verletzungen und warten Sie auf Rückfragen.
Der Check fragt nur das ab, was für Ihren Unfalltyp relevant ist – und liefert am Ende eine einzige, priorisierte Handlungsfolge statt allgemeiner Tipps.
Versicherer kürzen am häufigsten dort, wo die Dokumentation lückenhaft ist. Diese Aufnahmen decken jeden typischen Streitpunkt ab – machen Sie sie in dieser Reihenfolge.
Aus je 10–15 m Entfernung, damit Fahrbahn, Kreuzung und Umfeld erkennbar sind.
Vor dem Räumen! Zeigt Anstoßwinkel und Fahrlinien.
Rad zu Mittellinie oder Bordstein – belegt die Fahrspur.
Jede Stelle einzeln, dazu eine Gesamtansicht der Seite.
Beweist Anstoßhöhe und Kontaktzone – wichtig bei Plausibilitätsstreit.
Scharf und lesbar, inkl. Länderkennung bei ausländischen Fahrzeugen.
Der stärkste Beleg für Geschwindigkeit und Kollisionsort.
Vorfahrt, Tempolimit, Ampelphase, verdeckte Schilder, Bewuchs.
Nässe, Blendung, Dunkelheit, Baustelle, Laub oder Rollsplitt.
Belegt Laufleistung für Wertminderung und Nutzungsausfall.
Vom Gegner abfotografieren – Daten lassen sich später ergänzen.
Ohne diese Nummer bekommen Sie später keine Akteneinsicht.
| Angabe | Warum sie wichtig ist |
|---|---|
| Name und Anschrift | Zustellfähige Adresse für Anwalt und Gericht. |
| Kennzeichen und Fahrzeugtyp | Zuordnung des Halters und der Versicherung. |
| Versicherung + Versicherungsschein-Nr. | Ohne sie verzögert sich die Regulierung um Wochen. |
| Führerscheindaten | Belegt die Fahrberechtigung – relevant bei Regress. |
| Halter, falls abweichend vom Fahrer | Halterhaftung ist eigenständige Anspruchsgrundlage. |
| Zeugen: Name und Telefon | Der einzige Beweis, den Sie später nicht mehr beschaffen können. |
| Polizei-Tagebuchnummer | Zugang zur Ermittlungsakte für Ihren Anwalt. |
| Unfallzeit und exakter Ort | Grundlage für Wetter-, Ampel- und Verkehrsdaten. |
Unser Online-Assistent fragt jede Aufnahme einzeln ab, versieht die Fotos mit Zeitstempel und GPS und speichert alles beweissicher.
Jeder dieser Fehler kostet in der Praxis regelmäßig vierstellige Beträge – und passiert in den ersten Stunden.
Ein Satz wie „Tut mir leid, ich habe Sie übersehen“ wird protokolliert und später gegen Sie verwendet. Schildern Sie nur den Ablauf.
Bei Haftpflichtschaden haben Sie freie Gutachterwahl. Der Prüfdienst arbeitet im Auftrag der Versicherung – nicht für Sie.
Ohne vorherige Begutachtung sind Zustand, Wertminderung und Reparaturweg nicht mehr beweisbar.
Die Endstellung ist der wichtigste Beweis für den Hergang – sie ist nach dem Wegfahren unwiederbringlich.
Zeugen verschwinden binnen Minuten. Ohne Kontaktdaten sind sie später faktisch nicht mehr erreichbar.
Bei jüngeren Fahrzeugen mit erheblichem Schaden ist die merkantile Wertminderung oft ein vierstelliger Betrag.
Auch ohne Mietwagen steht Ihnen für jeden Ausfalltag eine Entschädigung nach Fahrzeuggruppe zu.
Schnelle Pauschalangebote der Versicherung liegen fast immer unter dem tatsächlichen Anspruch – und sind endgültig.
Bei einem Haftpflichtschaden schulden Ihnen Gegner und dessen Versicherung vollständigen Schadenersatz. Diese Positionen werden am häufigsten übersehen.
| Anspruch | Was dahintersteckt | Wer zahlt |
|---|---|---|
| Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungsaufwand | Reparatur zu Werkstattpreisen oder – bei Totalschaden – Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. | Gegnerische Haftpflicht |
| Freie Gutachterwahl | Sie bestimmen den Sachverständigen. Ab ca. 750 € Schaden ist ein Gutachten der Regelfall. | Gegnerische Haftpflicht |
| Merkantile Wertminderung | Wertverlust, weil das Fahrzeug künftig als Unfallwagen gilt – vor allem bei jungen Fahrzeugen. | Gegnerische Haftpflicht |
| Nutzungsausfall oder Mietwagen | Tagessatz nach Fahrzeuggruppe für die Ausfalldauer – oder ein gleichwertiger Mietwagen. | Gegnerische Haftpflicht |
| Abschlepp-, Stand- und Bergungskosten | Alle Kosten der Sicherung und Verbringung des Fahrzeugs. | Gegnerische Haftpflicht |
| An- und Abmeldung, Zulassung | Bei Totalschaden für das Ersatzfahrzeug. | Gegnerische Haftpflicht |
| Anwaltskosten | Gehören bei unverschuldetem Unfall zum erstattungsfähigen Schaden. | Gegnerische Haftpflicht |
| Auslagenpauschale | Pauschale für Telefonate, Fahrten und Porto – meist 25–30 €. | Gegnerische Haftpflicht |
| Schmerzensgeld und Verdienstausfall | Bei Verletzungen zusätzlich zum Sachschaden; auch Haushaltsführungsschaden ist möglich. | Gegnerische Haftpflicht |
Sie dürfen reparieren lassen, auch wenn die Kosten bis zu 130 % des Wiederbeschaffungswerts betragen – Voraussetzung: fachgerechte Reparatur und sechs Monate Weiternutzung.
Sie können sich die Netto-Reparaturkosten auf Gutachtenbasis auszahlen lassen, ohne zu reparieren. Die Mehrwertsteuer gibt es nur bei tatsächlicher Reparatur.
Bei Teilschuld sichert das Quotenvorrecht, dass Ihre Kaskoleistung vorrangig auf die nicht ersetzten Positionen angerechnet wird.
Hinweis: Diese Seite gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei strittiger Haftung oder Personenschaden sollten Sie einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten – bei unverschuldetem Unfall trägt die Gegenseite dessen Kosten.
Nicht jeder Unfall ist ein klassischer Auffahrunfall. In diesen Konstellationen gelten abweichende Regeln.
Polizei oder Jagdpächter rufen, Wildunfallbescheinigung ausstellen lassen, Tier nicht mitnehmen. Reguliert wird über die Teilkasko (Haarwild); bei Ausweichmanöver ohne Kollision oft nur Vollkasko.
Ein Zettel genügt nicht. Angemessene Wartezeit (30–60 Min.) einhalten, danach Polizei informieren – sonst droht Unfallflucht nach § 142 StGB.
Sofort 110, Kennzeichen und Fluchtrichtung notieren, Zeugen sichern. Bleibt der Verursacher unbekannt: Kasko, bei Personenschaden zusätzlich Verkehrsopferhilfe.
Europäischen Unfallbericht ausfüllen, Grüne Karte bereithalten, immer Polizei rufen. Reguliert wird über den deutschen Schadenregulierungsbeauftragten des ausländischen Versicherers.
Immer Polizei rufen und den Vermieter bzw. Arbeitgeber sofort informieren. Ohne Polizeiprotokoll verweigern viele Vermieter die Haftungsreduzierung.
Prüfen, ob sich die Meldung lohnt: Rückstufung und Selbstbeteiligung gegen Schadenhöhe rechnen. Ein Kurzgutachten schafft die Entscheidungsgrundlage.
Auch ohne sichtbare Verletzung Polizei und Arzt einbinden – HWS- und Prellungsbeschwerden treten oft erst Stunden später auf.
Assistenzsysteme, Sensorik und Strukturbauteile werden bei Sichtprüfung übersehen. Ein Gutachten mit Kalibrierungsbedarf verhindert spätere Nachforderungen.
Hier genügt regelmäßig ein Kostenvoranschlag. Ist die Schadenhöhe unklar, ist ein Gutachten trotzdem erstattungsfähig.
| Was | Frist |
|---|---|
| Meldung bei der eigenen Versicherung | unverzüglich, spätestens 1 Woche |
| Wartezeit bei Parkrempler ohne Zeugen | je nach Ort und Zeit 30–60 Minuten |
| Strafantrag bei Sachbeschädigung | 3 Monate |
| Weiternutzung nach 130-%-Reparatur | mindestens 6 Monate |
| Verjährung der Ansprüche gegen den Gegner | 3 Jahre zum Jahresende |
| Verjährung im Ausland | abweichend, teils nur 1 Jahr |
Warnblinker an, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen (innerorts ca. 50 m, Landstraße 100 m, Autobahn 200 m), Verletzten helfen und im Zweifel 112 rufen. Erst danach Fahrzeuge fotografieren und – wenn möglich – die Unfallstelle räumen.
Dokumentieren Sie Ihren Schaden kostenlos online – oder beauftragen Sie direkt einen unabhängigen Sachverständigen. Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Kosten.